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Schwangerschaft und Geburt
Hebammenvorsorge im Kleinwalsertal

Als Hebammen sehen wir unsere Aufgabe, Sie vor, während und nach der Geburt einfühlsam zu begleiten, Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes im Blick zu haben. Wir versuchen Sie in Ihren Kräften und Ihrem Selbstvertrauen zu stärken und geben Ihnen Halt wenn Sie ihn brauchen.

Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit einer unserer Hebammen auf um eine Betreuung zu gewährleisten. Die Abrechnung erfolgt über die jeweilige Krankenkasse direkt durch die Hebamme.

Beratung/Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

Bei Fragen zum Thema Ernährung, Reisen, Sport sowie Schwangerschaftsbeschwerden können sich werdende Mütter/Eltern einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Hebamme geben lassen. Mit der Hebamme können sie auch beraten, wo Ihr Kind zur Welt kommen soll. Es besteht die Möglichkeit, über Wünsche, Hoffnungen, Ängste, Unsicherheiten und Erfahrungen einer vorausgegangenen Geburt oder der Zeit danach zu sprechen.

Schwangerenvorsorge

Jede Schwangere kann unmittelbar mit einer Hebamme Kontakt aufnehmen. Sie bestätigt die Schwangerschaft, legt den Mutterpass an und stellt die Bescheinigung für den Arbeitgeber aus. Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge führt die Hebamme Untersuchungen zur Beobachtung einer normalen Schwangerschaft durch. Falls erforderlich veranlasst sie bei auftretenden Regelwidrigkeiten die Weiterleitung an den betreuenden Arzt. Zu den Fragen vorgeburtlicher Diagnostik wie z.B. Ultraschall, Fruchtwasseruntersuchung usw. gibt die Hebamme ebenfalls Auskunft.

Geburtsvorbereitung

In der Frauen- oder Paargruppe werden Entspannung, Atmung und Körperwahrnehmung erfahren. Darüber hinaus werden die Themen Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, Eltern sein, Stillen und Neugeborenenpflege besprochen. Eine frühzeitige Anmeldung, möglichst in der 20. Schwangerschaftswoche, ist erforderlich. In besonderen Situationen sind Einzelvorbeitungsstunden möglich.

Geburtshilfe

Die Hebamme betreut kompetent und individuell den Geburtsverlauf. Hebammen leisten Geburtshilfe zu Hause, im Geburtshaus und im Krankenhaus. Die persönliche Begleitung durch die Hebamme stärkt die Frau oder das Paar während dem Geburtsvorgang und vermittelt Sicherheit. Sie gibt Hilfestellung und greift ein, falls es der Geburtsverlauf erfordert. Sie beobachtet und überprüft den Zustand von Mutter und Kind. Bei Anzeichen für eine Risikosituation zieht sie ärztliche Hilfe hinzu.

Wochenbettbetreuung

Jede Frau hat bis zu acht Wochen nach einer Hausgeburt, einer ambulanten oder stationären Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe. Dies gilt für eine normale Geburt, eine Frühgeburt, einen Kaiserschnitt, eine Fehlgeburt und bei einer Totgeburt. Darüberhinaus bei Stillschwierigkeiten bis zum Ende der Stillzeit.

Rückbildung

In der Gruppe werden gezielte Übungen, die schwangerschaftsbedingten körperlichen Veränderungen entgegenwirken, erlernt. Insbesondere die Festigung des Beckenbodens und die Haltungsschulung stehen im Vordergrund. Jede Frau hat somit die Möglichkeit, späteren Beschwerden wie z.B. einer Gebärmuttersenkung wirkungsvoll vorzubeugen (Diese Hebammenleistungen werden alle von der Krankenkasse übernommen).

Stillberatung

Auch wenn die Geburt und die nachfolgenden Hebammenbesuche schon lange zurückliegen, haben Sie Anspruch auf Hilfe und Beratung durch die Hebamme. Sie hilft bei allen Stillproblemen und bei Fragen, die bei der Nahrungsumstellung auftauchen. Manche Hebammenpraxen bieten Stillgruppen und Vorträge von Ernährungsberaterinnen an.

Familienplanung

Hebammen bieten Aufklärung und Beratung über Empfängnis und Verhütung an. Es können ggf. auch Kontakte zum Thema glücklose Schwangerschaft oder unerfüllter Kinderwunsch vermittelt werden.

Familienhebamme

Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Diese befähigt sie dazu, Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen zu unterstützen. Sie gehen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes in die Familien, unterstützen bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten dort psychosoziale Unterstützung.

Kontakt

Gemeinde Mittelberg
Walserstraße 52
6991 Riezlern
ÖSTERREICH
Tel. +43 5517 53150

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Öffnungszeiten

Mo, Mi, Fr 
07:30-12:00
Di, Do 
07:30-12:00 und 13:30-16:00
Sa, So 
geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

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