Familienwanderung im Gemsteltal Kleinwalsertal   Bastian Morell (c) BASTIAN MORELL - Kleinwalsertal Tourismus eGen (1)
Meldewesen
In der Gemeinde Mittelberg erfolgt die Erfassung der Meldedaten und der Versand an die Meldebehörde mit Hilfe des Allgäu-Walser-Card Systems.

Meldepflicht
Gem. § 5 Abs. 1 Meldegesetz hat sich jeder Gast unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Unterkunftnahme anzumelden. Die Meldung erfolgt beim Unterkunftgeber unter Angabe von Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und Adresse, sowie bei ausländischen Gästen die Art und Nummer, das Ausstellungsdatum und die ausstellende Behörde des Reisedokuments. Die Richtigkeit der Daten ist mit der Unterschrift des Meldepflichtigen zu bestätigen. Der unterschriebene Meldeschein muss 7 Jahre aufbewahrt werden.

Der Unterkunftgeber ist für die Durchführung der Meldung aller Gäste in seinem Beherbergungsbetrieb, die Eintragung ins Gästeverzeichnis sowie die Meldung an die Meldebehörde verantwortlich.

Familienverbund
Gemäß § 5 Abs. 3 Meldegesetz unterliegen Personen, die in einem familiären Verbund leben, nicht der Meldepflicht, wenn sich zumindest ein Gast vollständig anmeldet und die weiteren Mitglieder jeweils ihren Familiennamen, Vornamen und das Geburtsdatum angeben.

Unter den Begriff Familienverbund fallen auch eingetragene Partnerinnen/Partner, Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten und Patchwork-Familien. Mitreisende, die nicht unter den Begriff Familienverbund fallen, sind einzeln anzumelden.

Reisegruppe (ab 8 Personen)
Gemäß § 5 Abs. 3 Meldegesetz entfällt für Mitglieder von Reisegruppen die Meldepflicht, wenn sich der Reiseleiter vollständig anmeldet und eine Sammelliste mit Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie bei ausländischen Gästen Art, Nummer und Ausstellungsbehörde des Reisedokuments dieser Gäste vorlegt und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt.

Um die Eingabe bei Gruppen im AWC-Programm zu erleichtern, wird die eingegebene Anzahl der Personen in den Feldern

  • Anzahl Erwachsene (ab 16 Jahre)
  • Anzahl Jugendliche (14 bis 16 Jahre)
  • Anzahl Kinder (unter 14 Jahre)

zur Berechnung der Gästetaxe herangezogen.

Erwachsene und Jugendliche sind gästetaxpflichtig, Kinder unter 14 Jahre sind von der Gästetaxe befreit.

Weitere Angaben sind aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich, jedoch empfehlen wir zur besseren Nachvollziehbarkeit und auch aus Sicherheitsgründen die vollständige Erfassung der Personen einer Reisegruppen im AWC-System.

Für den Fall, dass einzelne Mitglieder einer Reisegruppe später an- oder früher abreisen, ist für diese Personen eine separate Gästemeldung zu erstellen (Meldeschein) und zur Nachvollziehbarkeit auf der Sammelliste bei der Person das An- und Abreisedatum eindeutig zu notieren.

Die vereinfachte Meldung von Reisegruppen gilt nur, wenn die Reisegruppe nicht länger als zwei Wochen gemeinsam im selben Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt - ansonsten sind alle Mitglieder der Reisegruppe einzeln meldepflichtig.

Die Sammelliste ist gem. § 12 Abs. 2 Meldegesetz vom Gastgeber zur Erfüllung der Auskunftspflicht mit dem Meldeschein aufzubewahren sowie der Gemeinde als Meldebehörde per E-Mail an gaestemeldewesen@gde-mittelberg.at zuzusenden.

Meldepflicht für Arbeiter
Gemäß Taxordnung der Gemeinde Mittelberg werden Personen, deren ununterbrochener Aufenthalt mindestens drei Wochen dauert (Wochenendheimfahrten unterbrechen diese Zeitspanne nicht) und ausschließlich der unmittelbaren Berufstätigkeit dient, von der Gästetaxe befreit. In diesen Fällen ist der Meldeschein zusammen mit den entsprechenden Befreiungsnachweisen (z. B. Bestätigung der Firma) an die Gemeinde per E-Mail an gaestemeldewesen@gde-mittelberg.at oder Fax. 05517 5315 917 zu senden.

Aufenthalte, die länger als zwei Monate andauern, sind zusätzlich beim Meldeamt anzugeben.

Formulare und Anträge
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Sammelliste für Gruppen
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Schul- und Studienaufenthalt
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Isabel Sinnegger
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Kontakt

Gemeinde Mittelberg
Walserstraße 52
6991 Riezlern
ÖSTERREICH
Tel. +43 5517 53150

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Öffnungszeiten

Mo, Mi, Fr 
07:30-12:00
Di, Do 
07:30-12:00 und 13:30-16:00
Sa, So 
geschlossen

Das Gemeindeamt befindet sich im Ortszentrum von Riezlern.

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