Finanzielle Unterstützung
Förderungen
Allgemeine Förderungsbedingungen

Die Gewährung von Förderungen erfolgt unter der Auflage, dass der Förderungswerber den Organen der Gemeinde Einsicht in die entsprechenden Belege und Unterlagen gestattet und die erforderlichen Auskünfte erteilt.

Gewährte Förderungen sind zurückzuzahlen, wenn diese auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben erlangt wurden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich derjenige, der eine ihm gewährte Förderung missbräuch­lich zu anderen Zwecken als zu jenen verwendet, zu denen sie gewährt wird, gemäß § 153b des Strafgesetzbuches strafbar macht.

Förderungen der Gemeinde Mittelberg erhalten Sie in den Bereichen Umwelt und Energie, Tourismus, Schule und Bildung, Straßen- & Güterweggenossenschaften sowie Interessentenwege und in der Landwirtschaft.

Umwelt und Energie

Energieberatung
Die „Energieberatung als Gespräch vor Ort“ des Energieinstitutes ist für den Bauwerber kostenlos.

Gratis LED-Beratung und Leuchtmitteltest
Sie fragen, sich welche Lampe ein würdiger Ersatz für Ihre bestehende Beleuchtung ist? Oder wie Sie die Beleuchtungssituation bei sich zuhause noch verbessern können? Die Energieberater bringen einen Koffer voller guter Ideen für Ihre Beleuchtungssituation mit!
In den eigenen vier Wänden lässt sich eine neue Beleuchtung am besten ausprobieren. Darum kommen die Energieberater vom Energieinstitut Vorarlberg auch direkt zu Ihnen nach Hause – ausgerüstet mit einem LED Musterkoffer. Die Ratsuchenden können diesen für einige Tage behalten und abends oder nachts die verschiedenen Leuchtmittel in allen Räumen des Hauses ausprobieren. Ein weiterer Vorteil: Die Energieberater geben auch gleich Auskunft zu Kennzahlen, Helligkeit oder Farbtreue und beantworten offene Fragen rund um das Thema Beleuchtung.
Eine Terminvereinbarung zur kostenlosen Beratung kann immer vormittags am Energietelefon unter 05572 / 31 202-112 oder per E-Mail an info@energieinstitut.at erfolgen.

Solaranlagen, Holzanlagen, Erdwärme
Das Land Vorarlberg fördert Investitionen in Wärmepumpen-Heizungen, Biomasse-Heizanlagen, Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen und Biogasanlagen.

Informationen über Förderungsvoraussetzungen und Förderhöhen können im Internet unter www.vorarlberg.at abgerufen werden oder sind beim Installateur, bei Banken oder im Gemeindeamt, Abteilung V, zu erfahren.

Die Gemeinde Mittelberg unterstützt ebenfalls derartige Maßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % der Landesförderung.

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Gegen Vorlage der Förderauszahlung des Landes wird der Zu­schuss ermittelt und zur Auszahlung gebracht.

Photovoltaikanlagen
Beim Bau von Photovoltaikanlagen leistet die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von € 100,00 je kWp, je Objekt jedoch max. € 1.000,00.

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Gegen Vorlage des Einspeisevertrages des Energie­versorgers wird der Zuschuss ermittelt und zur Auszahlung gebracht.

Fallback-portrait
BerndDrechsel
Sachbearbeiter Finanzverwaltung

Tourismus

Qualitätsverbesserung von Privatzimmern

Das Land Vorarlberg gewährt Zuschüsse bei Qualitätsverbesserungen im Bereich der Privatzimmerver­mietung. Dabei besteht das Ziel darin, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Privatzimmervermieter zu stärken. Förderungswerber können Privatpersonen sein, die mit den Mitgliedern des eigenen Haus­standes Privatzimmer im Umfang von nicht mehr als 10 Betten an ständig wechselnde Gäste vermieten, sofern die Privatzimmer zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Jahre über den Zimmernach­weis der örtlichen Tourismusorganisation zur Vermietung angeboten worden sind.

Die Gemeinde Mittelberg stockt die Förderungen des Landes um 50 % auf. Auf die Richtlinien und das vorgesehene Antragsformular wird verwiesen.

Den Antrag finden Sie hier

Der Antrag ist bei der Gemeinde einzu­bringen.

Fallback-portrait
BerndDrechsel
Sachbearbeiter Finanzverwaltung

Schule und Bildung

Fahrtkostenzuschuss Internatsschüler
Das Land Vorarlberg und die Gemeinde Mittelberg fördern die Fahrtkosten für Internatsschüler, die in Vorarlberg eine mittlere oder höhere Schule im Sinne der Schulorganisation besuchen und einen Notendurchschnitt von 3,1 erreicht haben, mit einem Beitrag von € 7,50 pro Heimfahrt, maximal € 150,00 pro Schuljahr.

Die Anträge sind nach Ablauf eines jeden Schuljahres – spätestens jedoch bis 30.10. eines jeden Jahres – bei der Gemeinde einzureichen. Dem Antragsformular sind Zeugnis und Heimbestätigung beizulegen.

Den Antrag finden Sie hier

Stipendien für Auslandsstudien
Die Gemeinde Mittelberg fördert Auslandsstudien (außerhalb Deutschlands und Österreich) einmalig mit € 260,00 für Studienaufenthalte innerhalb Europas und mit € 400,00 für Studienaufenthalte außerhalb Europas.

Der Antrag samt Beilagen ist in freier Form vor Studienantritt bei der Gemeinde einzubringen. Für die Antragstellung und Förderung gelten die Richtlinien, beschlossen vom Gemeindevor­stand am 14.8.2002.

Marika Matt
MarikaMatt
Sekretariat

Straßen- und Güterweggenossenschaften, Interessentenwege

Schneeräumung
Die Gemeinde Mittelberg gewährt an Straßengenossenschaften und Güterweggenossenschaften für Schnee­räumungskosten und Streudienste jährlich einen Zuschuss in Höhe von 60 % der nachgewiesenen Kosten.

Je Kilo­meter werden jährlich Schneeräumkosten von max. € 1.500,00 für die Ermittlung der Förderung anerkannt. Es ist mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular ein schriftlicher Antrag zu stellen und sind die Rechnungen mit Zahlungsbelegen beizulegen.

Den Antrag finden Sie hier

Nicht förderbar sind Kosten für vorbereitende Maßnahmen (Ankauf und Versetzen von Schneestangen etc.) sowie Aufräumarbeiten im Frühjahr.

Weggemeinschaften erhalten über Antrag Zuschüsse zu Schneeräumungskosten in Höhe von 30 % der nachgewie­senen Kosten, wenn diese gleichzeitig als Wanderwege genutzt werden und somit touris­tisch von Bedeutung sind. Je Kilometer werden jährlich Schneeräumkosten von max. € 1.500,00 für die Ermittlung der Förderung anerkannt.

Michael Jochum
MichaelJochum
Personalverwaltung, Legalisator

Landwirtschaft

Allgemeine Förderungsbedingungen
Stand 2023

Die Gewährung von Förderungen erfolgt unter der Auflage, dass der Förderungswerber den Organen der Gemeinde durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen und durch Besichtigungen an Ort und Stelle gestattet und die erforderlichen Auskünfte erteilt.

Gewährte Förderungen sind zurückzuzahlen, wenn die Förderungen auf Grund unrichtiger oder unvoll-ständiger Angaben des Förderungswerbers erlangt wurden bzw. die Bewirtschaftung der Flächen und die Tierhaltung Mängel aufweisen. Stichproben seitens der Gemeinde Mittelberg sind möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich derjenige, der eine ihm gewährte Förderung missbräuchlich zu anderen Zwecken als zu jenen verwendet, zu denen sie gewährt wird, gemäß § 153b des Strafgesetz¬buches strafbar macht.

Die Landwirtschaftsförderung baut sich wie im vergangenen Jahr im Wesentlichen auf 4 Säulen auf, welche dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex angepasst wurden. Nach dem Vergleich des Durchschnittes der Jahre 2021 und 2022 sind die Fördersätze um 8,58 % gestiegen.

Flächenprämie
Entsprechend der tatsächlich bewirtschafteten Flächen werden laut dem Mehrfachantrag folgende
Flä­chenprämien ge­währt:

Hangneigung 25 - 35 %je ha € 226,43
Hangneigung 35 - 50 %je ha € 339,64
Hangneigung über 50 %je ha € 452,86
Streuwiesenje ha € 226,43

Zum Nachweis der tatsächlichen Bewirtschaftung ist der Zugangscode zu www.eama.at vorzulegen.

Viehhalteprämie
Für das Jahr 2023 wird folgende Viehhalteprämie gewährt:

  • Gemolkene Tiere - je GVE € 452,86 |
  • Nicht gemolkene Tiere - je GVE € 283,03 |

Voraussetzung für die Gewährung dieser Prämie ist, dass je GVE mindestens 1 ha Wiese geheut wird.
Bei Sömmerung des Viehbestandes auf Alpen werden zusätzlich 0,2 ha Flächenbe­wirtschaftung je GVE be­rücksichtigt.

Grundlage für die Viehhalteprämie ist der Jahresdurchschnitt des Tierbestandes laut GVE-Rechner der AMA. Als Nachweis dient der Ausdruck unter www.eama.at. Liegt der Ausdruck nicht vor, benötigt die Gemeinde Mittelberg den Zugangscode zu www.eama.at.

Älpungszuschuss
Für einheimische Kühe/Rinder/Kälber/Pferde auf den heimischen Alpen werden dem Landwirt für die Älpung je Stück mit Rauschbrandimpfung € 28,28, ohne Rauschbrandimpfung € 16,98 sowie je Schaf/Ziege € 11,30 gewährt. Hierfür sind unbedingt die Bestätigungen über die erfolgten Rauschbrandimpfungen sowie die Viehverkehrsscheine oder die Alm-/Weidemeldungen bzw. die Auftriebslisten vorzulegen. Im Antrag ist die Anzahl der Tiere sowie die Alpe anzuführen.

Direktvermarktung
Mit der Gemeindeförderung 2023 wird dem Landwirt eine Direktvermarkter-Prämie ausbezahlt. Die Förderungssätze hierfür sind:

Je geschlachtete(s) Kuh/Rind€ 113,21
Je geschlachtetes Kalb/Schwein€ 56,60
Je geschlachtetes Schaf/Ziege€ 33,96

Voraussetzung ist, dass eine behördliche Fleischbeschau vorliegt und die Vermarktung im Kleinwalsertal erfolgt ist. Hierfür sind unbedingt die Viehverkehrsscheine vorzulegen.

Tierkörperbeseitigung
Landwirte, die verendete Tiere über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried entsorgen, erhalten einen 80 %igen Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten. Im Antrag sind die Angaben mit Rechnungsdaten einzutragen. Als Nachweis ist die Rechnung mit Zahlungsbeleg beizulegen.

Abzäunung Wanderwege
Alp- und Heimweidebetreiber können für den zusätzlichen Arbeitsaufwand Anträge stellen für Wege, die von Fußgängern, Radfahrern sowie Personen mit Kinderwagen benützt werden. Angerechnet wird die Zaunlänge, welche direkt am betroffenen Alpweg bzw. an der betroffenen Heimweide verläuft.
Bedingungen sind jedoch, dass bisherige Gatter aufgelöst werden können und der Zaun über den gesamten Alpsommer zum Einsatz kommt. Die Aus¬führung des Zaunes obliegt der jeweiligen Alpe bzw. dem jeweiligen Heimweide-Betreiber. Auf Verwen¬dung von Stacheldraht ist zu verzichten. Die Höhe der Entschädigung liegt bei € 50,00 pro 100 lfm. Zaun. Antragsformulare sind erhältlich bei flori.felder@gde-mittelberg.at, Tel. 5315-220, oder auf www.gde-mittelberg.at.

Datenschutzhinweis
Die im Antragsformular gesammelten Daten werden ausschließlich zur Berechnung der Gemeindeförderung verwendet und werden nach den gesetzlichen Vorgaben wieder gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu. Wenn sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder datenschutzrechtliche Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Gemeinde Mittelberg oder bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde in Wien. Ein Widerruf gilt jedoch nicht für jene Verarbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen, die unabhängig von der Einwilligung erfolgen können oder müssen.
Nähere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Homepage der Gemeinde Mittelberg. www.gde-mittelberg.at/Impressum.

Florian Felder
FlorianFelder
Leiter Meldeamt

Kontakt

Gemeinde Mittelberg
Walserstraße 52
6991 Riezlern
ÖSTERREICH
Tel. +43 5517 53150

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Öffnungszeiten

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07:30-12:00 und 13:30-16:00
Sa, So 
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