Hunde im Kleinwalsertal
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Hunde im Kleinwalsertal
Die Haltung der sympathischen Vierbeiner bringt viel Freude aber auch Pflichten mit sich.

Zum Erhalt unserer sauberen Natur, dem Schutz unserer wertvollen Land- und Alpwirtschaft und aus Rücksicht auf Nicht-Hundehalter ist verantwortungsvolles Handeln für Hundehalter unerlässlich. Gemeinsam mit verantwortungsvollen Hundebesitzern hat die Gemeinde wertvolle Tipps für den Umgang mit Hunden ausgearbeitet. Wir danken allen Beteiligten für ihr großes Engagement und ihre wertvolle Zeit. Wir wünschen uns, dass sich in unserem schönen Tal sowohl die Einheimischen als auch die Gäste – ob mit oder ohne Hund – wohlfühlen und entspannt unsere Natur genießen können.

Hunde An- und Abmeldung
Einfach und bequem mit unserem Onlineformular.

Die Hundeabgabe beträgt 100,00 EUR pro Jahr.
Die Abgabenverordnung finden Sie hier.

Hund und Leine
Grundsätzlich herrscht in unserer Gemeinde kein Leinenzwang. ABER! Jeder Hundehalter sollte seinen Hund so führen können, dass er jederzeit abrufbar ist, oder ohne Leine nah bei Fuß bei seinem Besitzer laufen kann. Aus Rücksicht auf Kinder und Personen ohne Hund, sollten Hunde auf stark frequentierten Wanderwegen angeleint oder nur bei Fuß laufen. Der Gesetzgeber sagt: „Es ist verboten, Hunde auf öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- und Grünanlagen, auf land-und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturschutzgebieten frei laufen zu lassen.“ In bestimmten Gebieten wie z. B. dem Burmiweg setzen wir auf das Verantwortungsbewusstsein unserer Hundehalter und bitten darum, Hunde hier anzuleinen.

Beförderung von Hunden im Walserbus
Hunde werden kostenfrei im Walserbus befördert, wenn die Fahrgäste im Besitz einer gültigen Fahrausweises sind.
Seit 1. April 2021 gilt auf allen Walserbuslinien eine Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde aller Größen.

Ausnahmen bestehen:

  • Hunde, die in einem geschlossenen Behältnis befördert werden (Achtung: der Transport in einer offenen Handtasche ist nicht erlaubt!)
  • Partnerhunde für Menschen mit Behinderung
  • Blinden-, Führ- und Assistenzhunde

Maulkörbe in verschiedenen Größen können beim Bürgerservice im Gemeindeamt und beim Tourismusbüro in Hirschegg für einen kleinen Unkostenbeitrag erworben werden.

Hundetoiletten

Zum Erhalt einer sauberen Umwelt und zum Schutz von Weide- und Wildtieren stehen im Kleinwalsertal 45 Hundestationen zum Entsorgen von Hundekot bereit.

RiezlernHirscheggMittelbergBaad
Walserschanze - ParkplatzLetzeAhornwegBärguntbrücke
AusserschwendeAußerhirscheggHöflerwegBärgunthütte
InnerschwendeSportplatz AuHöflerbrückeAm Höhenweg
SöllerwegAuwegHöfle
FellhornwegWäldeleSchwandbrücke
Leo-Müller-StraßeOberseitestraßeAparthotel
EggAm BergBirkenwies
Obere EggstraßeGerbewegMusikpavillion
NaturbrückeMühlewegMoosparkplatz
WesteggwegDürenbodenErlenbodenweg
KöpflewegNebenwasserBergheim Moser
KurparkRohrwegGemstelbrücke
Zwerwald - BurmiwegWalserhausGemstelhütte
GemeindeHerzseeRohrweg
BergstübleFuchsfarm
Gasthof HörnlepassIfen Auenhütte
KarolinenwegPanoramaweg

Details über die Standorte der Hundetoiletten finden Sie unter www.robi-ag.com/app

Listenhunde
Die Haltung eines Kampfhundes/Listenhundes ist in Vorarlberg und somit im Kleinwalsertal bewilligungspflichtig.

Halten von Tieren (Kampfhundeverordnung)
§ 1
Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Dies gilt nicht für das Halten von Welpen im Alter bis zu zwölf Wochen durch den Halter des Muttertieres.
§ 2
Als Kampfhunde im Sinne dieser Verordnung gelten
a) Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino und Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
b) Hunde aus Kreuzungen unter den in lit. a genannten Rassen und Kreuzungen.

Erläuterung zum Gesetzestext
Die Wortfolge „und Kreuzungen“ in § 2 lit b der Verordnung bezieht sich unseres Erachtens auf die Wortfolge aus § 2 lit a „sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier“. Daher gelten nur Hunde aus Kreuzungen unter den in lit. a genannten Hunderassen und der dort erwähnten Kreu-zungen zwischen Bandog und Pitbullterrier als Listenhunde.
Hunde, bei denen nur das Vatertier oder nur das Muttertier als Listenhund gilt, gelten nicht als Listenhunde im Sinne des § 2 lit b der Verordnung und unterliegen somit nicht der Bewilligungs-pflicht nach § 4 Landes-Sicherheitsgesetz (L-SiG).

Der Tierschutz Kleinwalsertal informiert:
Wir möchten Sie auf ein wichtiges Thema aufmerksam machen.
Bitte überprüfen Sie, ob ihr Haustier nicht nur gechippt, sondern auch registriert ist.
Wir vom Tierschutz Kleinwalsertal kümmern uns um sämtliche Fundtiere. Die Rückgabe an den Besitzer oder die Besitzerin gestaltet sich aber oft schwierig.
Denn viele Tiere sind zwar gechippt, aber nicht auf ihre Besitzerin oder ihren Besitzer registriert, obwohl das in Österreich für Hunde Pflicht ist. Registrieren bedeutet, dass die Daten des Mikrochips und Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer miteinander verknüpft und in einer Datenbank hinterlegt werden. Nur dann kann die Nummer des Mikrochips ihres Haustiers auch zu Ihnen zurückverfolgt werden, wenn ihr Haustier gefunden wird. Wir empfehlen allen Hunde- und Katzenbesitzern ihre Haustiere zu chippen und unbedingt auch zu registrieren.

Möglich ist eine kostenlose Registrierung ihres Tieres bei www.tasso.net oder www.findefix.com .

Hunde müssen verpflichtend bei der Österreichischen Heimtierdatenbank registriert sein:
www.oesterreich.gv.at
Durch die Registrierung ihres Haustiers erleichtern Sie uns, ihr Haustier wieder sicher nach Hause zu bringen.

Ansprechpartner
Alexandra Schuster
AlexandraSchuster
Sachbearbeiterin Bürgerservice

Kontakt

Gemeinde Mittelberg
Walserstraße 52
6991 Riezlern
ÖSTERREICH
Tel. +43 5517 53150

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Öffnungszeiten

Mo, Mi, Fr 
07:30-12:00
Di, Do 
07:30-12:00 und 13:30-16:00
Sa, So 
geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

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